Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die 1952 geborene Klägerin steht seit 01.08.1997 aufgrund von sechs befristeten Arbeitsverträgen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik der Universität ... in einem Arbeitsverhältnis zum Beklagten.
Nach Abschluss ihrer Promotion wurde die Klägerin seit 01.08.2002 auf der Grundlage des §
"Die befristete Einstellung erfolgt als promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin gemäß § 57 a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. §
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