LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.02.2007
16 Sa 1360/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 ; BetrAVG § 1 b § 30 f ; TVR § 4 Abs. 4 § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1989/05

Verfassungsmäßige Bindung unverfallbarer Anwartschaft auf Rentenbeihilfe im Baugewerbe an mehrjähriges Arbeitsverhältnis zu ein und demselben baugewerblichen Arbeitgeber

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.02.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 1360/06

DRsp Nr. 2007/14304

Verfassungsmäßige Bindung unverfallbarer Anwartschaft auf Rentenbeihilfe im Baugewerbe an mehrjähriges Arbeitsverhältnis zu ein und demselben baugewerblichen Arbeitgeber

»Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den Erwerb einer unverfallbaren Anwartschaft auf Rentenbeihilfe von einer bestimmten Dauer eines Arbeitsverhältnisses zu ein und demselben baugewerblichen Arbeitgeber und nicht von der Gesamtdauer von mehreren Arbeitsverhältnissen zu verschiedenen baugewerblichen Arbeitgebern abhängig machen.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 ; BetrAVG § 1 b § 30 f ; TVR § 4 Abs. 4 § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob dem Kläger Ansprüche auf Rentenbeihilfe nach den für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorschriften des Baugewerbes zustehen.