BVerfG - Beschluß vom 23.02.2001
1 BvR 4/01
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
BAG, vom 06.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 ABR 21/99
ArbG Stuttgart, vom 19.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BV 250/96

Verfassungsbeschwerde gegen einen die Rechtskraft eines früheren Beschlusses verneinenden Entscheidung der Arbeitsgerichte

BVerfG, Beschluß vom 23.02.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 4/01

DRsp Nr. 2001/8589

Verfassungsbeschwerde gegen einen die Rechtskraft eines früheren Beschlusses verneinenden Entscheidung der Arbeitsgerichte

Ist in einem früheren Verfahren rechtskräftig festgestellt worden, dass eine Vereinigung die Eigenschaft einer Gewerkschaft hat, so ist diese in ihren Grundrechten nicht dadurch betroffen, dass in einem späteren Verfahren festgestellt wird, dass die Rechtskraft der früheren Entscheidung im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der rechtlichen Grundlage zur Beurteilung der Gewerkschaftseigenschaft entfallen ist.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3 ;

Gründe: