Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. März 2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der am 26.03.1975 geborene Kläger steht als Richter im Dienst des beklagten Landes. Er sieht sich durch die Regelungen zur Besoldung als wegen seines Alters diskriminiert und hält nicht nur das bis zum 01.01.2011 in Baden-Württemberg geltende
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