I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 12. Oktober 2009 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin einen Urlaubsabgeltungsanspruch - zuletzt ausgehend vom gesetzlichen Mindesturlaub - geltend.
Der am 0.0.1962 geborene Kläger war auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 01.07.1984 (Bl. 72 - 77 d. A.) ab diesem Zeitpunkt bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter im Innen- und Außendienst mit einer Vergütung von zuletzt durchschnittlich etwa 0.- € brutto monatlich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde nach einer Arbeitgeberkündigung der Beklagten vom 04.08.2007 im Rahmen des hierüber geführten Kündigungsschutzprozesses durch, bestandskräftig gewordenen, gerichtlichen Vergleich vom 24.10.2007 (Anlage K 1, Bl. 5 - 7 d. A.) zum 31.03.2008 beendet.
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