LAG Köln - Urteil vom 06.05.2021
8 Sa 657/20
Normen:
ZPO § 128 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 309 Nr. 13b;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 16.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4244/19

Verfall von ÜberstundenvergütungWirksamkeit von Verfallklauseln mit Erfordernis der SchriftlichkeitKein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen Heranziehung von Verfallklausel

LAG Köln, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 657/20

DRsp Nr. 2021/10116

Verfall von Überstundenvergütung Wirksamkeit von Verfallklauseln mit Erfordernis der Schriftlichkeit Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen Heranziehung von Verfallklausel

1. Die Überstundenvergütung verfällt wegen Überschreitung der Drei-Monats-Frist. 2. Das Berufen auf die Verfallklausel ist kein Verstoß gegen Treu und Glauben. 3. Es besteht kein Auskunftsanspruch bei fehlendem Zahlungsanspruch.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.06.2020 - 4 Ca 4244/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 128 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 309 Nr. 13b;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Überstundenabgeltungsansprüche, einen Herausgabeanspruch und einen Auskunftsanspruch.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.