I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22. März 2017 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit sowie über Ansprüche des Klägers auf finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit.
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