LAG Hamm - Urteil vom 29.06.2005
18 Sa 63/05
Normen:
TVG § 4 Abs. 5 § 5 ; TV Sonderzahlungen Einzelhandel Abschn. A § 1 ; TV Sonderzahlungen Einzelhandel Abschn. B § 1 ; MTV 1996 Einzelhandel § 24 Abs. 1 b ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 1 Ca 1553/04 - 02.12.2004,

Verfall tariflicher Sonderzahlungen im Einzelhandel, Nachwirkung eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages

LAG Hamm, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 18 Sa 63/05

DRsp Nr. 2005/18718

Verfall tariflicher Sonderzahlungen im Einzelhandel, Nachwirkung eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages

»Nach Ablauf eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erfasst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG sowohl die organisierten als auch die nicht organisierten Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur Anwendung kam.«

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 5 § 5 ; TV Sonderzahlungen Einzelhandel Abschn. A § 1 ; TV Sonderzahlungen Einzelhandel Abschn. B § 1 ; MTV 1996 Einzelhandel § 24 Abs. 1 b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Urlaubsgeld und der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für das Jahr 2003.

Der Kläger trat am 01.09.2002 in den Betrieb der Beklagten in P1xxxxxxx ein. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der am 13.06.2002 zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag (Bl. 4 bis 8 d.A.), in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde:

§ 4 Vergütung

...

2. Das vereinbarte Entgelt beträgt DM / /EURO 3.000,--

Außerdem wird vereinbart: Hinzu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß Tarifvertrag des Einzelhandels NRW.

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§ 7 Urlaub und Urlaubsgeld

...

3. Der/Die Arbeitnehmer/in erhält ein Urlaubsgeld entsprechend den tariflichen Bestimmungen.

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