Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.178,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 27.06.2011 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 643,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 27.06.2011 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Urlaubsabgeltungs- bzw. Urlaubsgeldanspruch des Klägers.
Der Kläger war als Lagermeister bei der Beklagten seit dem 21.10.1996 bis zum 18.01.2011 beschäftigt.
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