LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.10.2012
13 Sa 1104/12
Normen:
BAT § 70;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 9770/10

Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund tariflicher Ausschlussfrist

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 1104/12

DRsp Nr. 2013/3261

Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund tariflicher Ausschlussfrist

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch kann nach tarifvertraglichen Ausschlussfristen - hier § 70 BAT - verfallen.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2012 - 55 Ca 9770/10 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAT § 70;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung für die Jahre 2007 und 2008 in Höhe von 4.537,02 EUR brutto. Auf das zum 30.06.2008 aufgrund der vollen Erwerbsminderung der Klägerin beendete Arbeitsverhältnis fand der BAT Anwendung. Gemäß § 70 BAT verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Mit Schreiben vom 07.04.2010 (vgl. den Berufungsbegründungsschriftsatz vom 29.08.2012, Seite 4, Bl. 103 d. A.) hat die Klägerin ihre Ansprüche erstmals geltend gemacht.