1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2011 - 6 Sa 348/11 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 9. Februar 2011 - - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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