Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 07.09.2006 - 3 Ca 824 b/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
Die Parteien streiten über die Zahlung der zweiten Hälfte des tariflichen 13. Monatseinkommens für das Jahr 2005.
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