Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 23.08.2006 - 3 Ca 75 b/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch über die Zahlung der ersten Hälfte des tariflichen 13. Monatseinkommens für das Jahr 2005 sowie um Zahlung weiterer Vergütung für die Monate November 2005 bis Januar 2006.
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