Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 18.02.2009 –
Der Tenor des Urteils wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 31.08.2008 zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|