1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 10.03.2011 -
180,35 € brutto seit dem 12.11.2010,
192,02 € brutto seit dem 24.11.2010,
332,76 € brutto seit dem 30.12.2010,
264,24 € brutto seit dem 01.02.2011,
222,58 € brutto seit dem 03.03.2011,
87,19 € brutto seit dem 09.03.2011
zu zahlen und dem Kläger über den Zahlbetrag von 1.279,14 € brutto eine Abrechnung zu erteilen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 15,83 % und die Beklagte zu 84,17 % zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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