ArbG München, vom 23.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4996/06
Vereinbarung eines Versetzungsvorbehalts durch Schriftverkehr im laufenden Arbeitsverhältnis - keine Konkretisierung des Arbeitsortes bei wirksam vereinbarter Versetzungsklausel - unwirksame Beendigungskündigung aufgrund sozialwidriger Interessenabwägung
LAG München, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 394/07
DRsp Nr. 2008/4303
Vereinbarung eines Versetzungsvorbehalts durch Schriftverkehr im laufenden Arbeitsverhältnis - keine Konkretisierung des Arbeitsortes bei wirksam vereinbarter Versetzungsklausel - unwirksame Beendigungskündigung aufgrund sozialwidriger Interessenabwägung
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