ArbG Heilbronn, vom 13.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 157/98
Verdienstbescheinigung nach § 141h Abs. 3 AFG als Schuldanerkenntnis
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.1999 - Aktenzeichen 17 Sa 108/98
DRsp Nr. 2002/7741
Verdienstbescheinigung nach § 141h Abs. 3AFG als Schuldanerkenntnis
1. Die Verdienstbescheinigung nach § 141h Abs. 3AFG stellt kein konstitutives (abstraktes) Schuldanerkenntnis dar.2. Ob die Verdienstbescheinigung nach § 141h Abs. 3AFG ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt oder ob sie lediglich der Beweiserleichterung dienst, bleibt unentschieden. Selbst wenn man in der Verdienstbescheinigung nach § 141h Abs. 3AFG ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sieht, ist derjenige, der die Erklärung abgegeben hat, nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, er sei den Arbeitnehmern gegenüber weder aufgrund Rechtsgeschäfts noch aufgrund Rechtsscheins verpflichtet.