LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2013
12 Sa 1624/12
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;
Fundstellen:
EzA-SD 2013, 8
NJW 2013, 8
NZA-RR 2013, 466
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 10537/11

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Austauschkündigung Wegfall des Arbeitsplatzes durch Fremdvergabe Eingliederung des Dritten in Arbeitsorganisation

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1624/12

DRsp Nr. 2013/15017

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Austauschkündigung Wegfall des Arbeitsplatzes durch Fremdvergabe Eingliederung des Dritten in Arbeitsorganisation

Beruft sich der Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung auf den Wegfall des Arbeitsplatzes durch Fremdvergabe der bisher vom gekündigten Arbeitnehmer verrichteten Arbeiten, so liegt eine die Kündigung nicht rechtfertigende Austauschkündigung vor, wenn die Fremdvergabe nicht in selbständiger Erledigung durch den Dritten erfolgt, sondern der Dritte in den Arbeitsbetrieb des (kündigenden) Arbeitgebers eingegliedert wird. Erfolgt die Fremdleistung nicht in eigener betrieblicher Organisation, sondern nach den betrieblichen Vorgaben des (kündigenden) Arbeitgebers, so liegt regelmäßig verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, die eine betriebsbedingte Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag.