Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13.12.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streit der Parteien geht um die rechtliche Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung.
Der 45-jährige Kläger ist verheiratet und einem Kind unterhaltspflichtig. Seit September 1983 war er bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Maschinenschlosser zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsentgelt von 3.230,00 Euro beschäftigt.
Bei der Beklagten, die ein Unternehmen zur Herstellung von Schrauben betreibt, ist ein Betriebsrat gebildet.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|