LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2007
11 Sa 91/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 92/06

Verdachtskündigung einer Krankenschwester bei eigenmächtiger Behandlung - Voraussetzungen der Verdachtskündigung - Angemessenheit kurzer Äußerungsfrist

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 91/06

DRsp Nr. 2007/9530

Verdachtskündigung einer Krankenschwester bei eigenmächtiger Behandlung - Voraussetzungen der Verdachtskündigung - Angemessenheit kurzer Äußerungsfrist

1. Die Verdachtskündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Kündigung gerade auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt, dass dieser Verdacht aufgrund objektiver Umstände dringend ist, also starke Verdachtsmomente sich auf objektive Tatsachen gründen, diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan, insbesondere den Arbeitnehmer angehört, zumindest aber ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. 2. Ob es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Kündigungsfrist im Falle der ordentlichen Kündigung oder den Zugang der fristlosen Kündigung hinaus fortzuführen, lässt sich erst nach einer umfassenden und einzelfallbezogenen Abwägung der Lösungsinteressen des Arbeitgebers und der Bestandsschutzbelange des Arbeitnehmers beantworten.