Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.9.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Darmstadt teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.6.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits im ersten und zweiten Rechtszug haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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