Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 06.01.2016 - 3 BV 39 a/15 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 2 zur erneuten befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin.
1. 2. 1. 2.
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