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Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger, wohnt in der Türkei und ist als Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig. Er ist bei dem türkischen Unternehmen "T. Ltd. Sti." (T. ) beschäftigt. Seit August 1994 wird er als Fahrer auf in Deutschland zugelassenen LKW der "NT. GmbH" (NT-GmbH) - ansässig in H. in Deutschland - eingesetzt. Zwischen der T. und der NT-GmbH besteht ein "Agenturvertrag", wonach die türkischen Arbeitnehmer der T. auf den LKW der NT-GmbH im grenzüberschreitenden Güterverkehr zum Einsatz kommen.
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