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Die Klägerin ist ein rechtsfähiges türkisches Unternehmen mit Sitz in I. , das hauptsächlich Transporte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Nahen und Mittleren Osten durchführt. Hierfür setzt sie bei ihr angestellte türkische Fahrer ein, die in der Türkei wohnen, darunter die Arbeitnehmer Hayati S. , Turan Ö. und Yakup K. . Die LKW sind in Deutschland auf die "B. GmbH S. Export Internationale Spedition" (im Folgenden: B. GmbH) zugelassen. Die Klägerin und die B. GmbH haben einen "Vertretungsagenturvertrag" geschlossen, wonach die LKW der B. GmbH von der Klägerin genutzt werden können.
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