LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.06.2012
12 Sa 1454/11
Normen:
ArbGG § 12a;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 1238/11

Verbot der Altersdiskriminierung; Benachteiligung wegen des Alters bei der Einstellung; Verspätete Geltendmachung; Feistellung von Anwaltskosten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.06.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1454/11

DRsp Nr. 2012/19422

Verbot der Altersdiskriminierung; Benachteiligung wegen des Alters bei der Einstellung; Verspätete Geltendmachung; Feistellung von Anwaltskosten

1. Der Entschädigungsanspruch ist gemäß § 15Abs. 4AGGinnerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Absage geltend zu machen.2. Der Anspruch auf Freistellung von den außergerichtlichen Anwaltskosten ist gemäß § 12aArbGGausgeschlossen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2011 - 15 Ca 1238/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 12a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerin wegen einer Entschädigung und Freistellung von Anwaltskosten aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot bei der Ausschreibung einer Arbeitsstelle.