Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2011 - 15 Ca 1238/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerin wegen einer Entschädigung und Freistellung von Anwaltskosten aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot bei der Ausschreibung einer Arbeitsstelle.
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