Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Mai 2007 - 3 TaBV 93/06 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Eingruppierung von sog. Werkstudenten.
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