ArbG Köln, vom 16.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2952/94
Urteil: Berichtigung des Rubrums; nachträgliche Zulassung der Klage: Verschulden i.S. von § 5 Abs. 1 KSchG
LAG Köln, Beschluss vom 19.05.1995 - Aktenzeichen 4 Ta 86/95
DRsp Nr. 2001/4229
Urteil: Berichtigung des Rubrums; nachträgliche Zulassung der Klage: Verschulden i.S. von § 5 Abs. 1KSchG
1. Eine Rubrumsberichtigung setzt voraus, daß die Parteibezeichnung nicht eindeutig ist. Wird in einer Kündigungsschutzklage mitgeteilt, eine - tatsächlich existente - GmbH habe die Kündigung ausgesprochen, zugleich aber eine - ebenfalls existente - AG (Muttergesellschaft) als vermeintlich "richtiger Arbeitgeber" beklagt, dann kommt eine Rubrumsberichtigung nicht in Betracht.2. Zum Verschulden i.S. des § 5 Abs. 1KSchG.