Die Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte als damaliger Sequester der Firma Tiemann GmbH & Co. KG zusammen mit dem Geschäftsführer dem Kläger wirksam Urlaub gewährt hat.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Koblenz vom 01.03.1998 wurde über das Vermögen der Firma das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.
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