1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 01.10.2010
30 Tage Urlaub des Jahres 2010 zu gewähren.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 13/14 und die Beklagte 1/14.
4. Die Revision wird zugelassen bezogen auf die Urlaubsansprüche des Klägers; im Übrigen nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|