Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 20.03.2009 - 2 Ca 498/08 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 931,45 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 340,93 € seit dem 10.03.2008, aus einem Betrag von 334,87 € seit dem 11.05.2009 und aus einem Betrag von 255,65 € seit dem 07.08.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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