Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 14.01.2005 -
z u r ü c k g e w i e s e n.
Revisionszulassung: keine.
Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren weiter darüber, ob der Klägerin gegen den Beklagten für das Jahr 2003 ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus dem
Die Klägerin ist Angestellte des Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des
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