LAG Chemnitz - Urteil vom 10.01.2007
2 Sa 168/05
Normen:
GG Art. 6 Abs. 4; BErzGG § 15 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; TV Urlaubsgeld Ang-O § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 14.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5354/04

Urlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; unbegründete Klage bei fehlender tariflicher Anspruchsgrundlage

LAG Chemnitz, Urteil vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 168/05

DRsp Nr. 2010/7475

Urlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; unbegründete Klage bei fehlender tariflicher Anspruchsgrundlage

Während der Elternzeit sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert, so dass kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht; in dieser Situation ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld verfassungsrechtlich nach Art. 6 Abs. 4 GG nicht gefordert.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 14.01.2005 - 8 Ca 5354/04 - wird auf Kosten der Klägerin

z u r ü c k g e w i e s e n.

Revisionszulassung: keine.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 4; BErzGG § 15 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; TV Urlaubsgeld Ang-O § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren weiter darüber, ob der Klägerin gegen den Beklagten für das Jahr 2003 ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus dem Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte aus dem TV Urlaubsgeld/Ang-O zusteht.

Die Klägerin ist Angestellte des Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des BAT-O sowie die ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in dem Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der jeweils geltenden Fassung kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung, darunter mithin auch der TV Urlaubsgeld/Ang-O.