LAG Rheinland-Pfalz, vom 29.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 5/17
ArbG Mainz, vom 01.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 654/16
Urlaubserteilung und Zahlung des UrlaubsentgeltsTeilnichtigkeit einer auf tarifliche Ansprüche zielenden VerfallklauselTeilnichtigkeit einer Verfallklausel bezüglich des Mindestlohns
BAG, Urteil vom 30.01.2019 - Aktenzeichen 5 AZR 43/18
DRsp Nr. 2019/7670
Urlaubserteilung und Zahlung des UrlaubsentgeltsTeilnichtigkeit einer auf tarifliche Ansprüche zielenden VerfallklauselTeilnichtigkeit einer Verfallklausel bezüglich des Mindestlohns
1. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt nicht vor Urlaubsantritt aus, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nach Treu und Glauben gesetzeskonform so zu verstehen (§ 157BGB), dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, dass er für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen.2. Eine als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Verfallklausel, welche die von § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst, ist insoweit teilnichtig (§ 139BGB). Allein dieser Verstoß und eine sich nur daraus ergebende unzureichende Transparenz führen aber nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Verfallklausel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.Orientierungssätze:1. Der Streitgegenstand einer auf Vergütung für geleistete Arbeit gerichteten Klage umfasst stets den der arbeitsvertraglich vereinbarten oder tarifvertraglich geschuldeten Vergütung innewohnenden gesetzlichen Mindestlohnsockel (Rn. 19).
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