LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.09.1996
9 Sa 939/96
Normen:
BUrlG §§ 11 13 Abs. 1 ; MTV DFS (MTVMTV für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 07.07.1993) §§ 30 31 ; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 682/96

Urlaubsentgelt: Höhe bei tariflichem Zusatzurlaub

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 939/96

DRsp Nr. 2002/8559

Urlaubsentgelt: Höhe bei tariflichem Zusatzurlaub

Wird für geleistete Nachtarbeit tariflicher Zusatzurlaub gewährt, ohne dass die Tarifvertragsparteien hierfür eine Urlaubsentgeltregelung aufstellen, so folgt die Höhe des Urlaubsentgelts (einschließlich der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen) der allgemeinen Urlaubsentgeltregelung des Tarifvertrags.

Normenkette:

BUrlG §§ 11 13 Abs. 1 ; MTV DFS (MTVMTV für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 07.07.1993) §§ 30 31 ; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 28.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 682/96