LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.09.1996 9 Sa 939/96
Normen:
BUrlG §§ 11 13 Abs. 1 ; MTV DFS (MTVMTV für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 07.07.1993) §§ 30 31 ; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 682/96
Urlaubsentgelt: Höhe bei tariflichem Zusatzurlaub
LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 939/96
DRsp Nr. 2002/8559
Urlaubsentgelt: Höhe bei tariflichem Zusatzurlaub
Wird für geleistete Nachtarbeit tariflicher Zusatzurlaub gewährt, ohne dass die Tarifvertragsparteien hierfür eine Urlaubsentgeltregelung aufstellen, so folgt die Höhe des Urlaubsentgelts (einschließlich der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen) der allgemeinen Urlaubsentgeltregelung des Tarifvertrags.
Normenkette:
BUrlG §§ 11 13 Abs. 1 ; MTV DFS (MTVMTV für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 07.07.1993) §§ 30 31 ; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 28.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 682/96