BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 ; LTV für gewerbliche Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen; MTV für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen § 8 ; TV über betriebliche Sonderzahlungen für Arbeitnehmer und Auszubildende in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen; TV zur Regelung der Arbeitszeit für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen; TV zur Regelung des Urlaubs für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen § 4 ; TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Eisenach, vom 12.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1692/98
Urlaubsentgelt: Berechnung - Berücksichtigung von Zuschlägen
LAG Thüringen, Urteil vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 8 Sa 429/99
DRsp Nr. 2002/15241
Urlaubsentgelt: Berechnung - Berücksichtigung von Zuschlägen
1. Die in Anlehnung an die tarifliche Regelung durchgeführte Berechnung der Urlaubsvergütung unter Außerachtlassung der Schicht- und Feiertagszuschläge verstößt gegen die Grundprinzipien der §§ 1, 11BUrlG, weil sie zu einer zu geringen Vergütung pro Tag des gesetzlichen Urlaubs - nicht des darüber hinausgehenden zusätzlichen vertraglichen Urlaubs - führt.2. Arbeitsvertraglich vereinbarte Schicht- und Zeitzuschläge müssen auch dann bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer Urlaub macht, d. h. sie sind in die Urlaubsentgeltberechnung einzubeziehen.3. Die Nichtberücksichtigung der Zuschläge verstößt aber nur dann gegen § 1BUrlG, wenn der Arbeitnehmer im fraglichen Zeitraum, wenn er nicht Urlaub gehabt hätte, zusätzlich zu vergütende Schicht- oder Feiertagsarbeit tatsächlich hätte verrichten müssen und somit einen Anspruch auf diese Zuschläge gehabt hätte.
Normenkette:
BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 ; LTV für gewerbliche Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen; MTV für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen § 8 ; TV über betriebliche Sonderzahlungen für Arbeitnehmer und Auszubildende in den Elektrohandwerken des Landes Thüringen;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.