A.Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des ArbG Essen vom 30.10.2009, Az.:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
B.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Urlaubsabgeltung.
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