LAG Hamm - Urteil vom 15.06.2005
18 Sa 2411/04
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 133 § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 05.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4062/03

Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld bei Freistellung - vertraglich geregelte Akzessorietät des Urlaubsgeldes zum Urlaubsanspruch

LAG Hamm, Urteil vom 15.06.2005 - Aktenzeichen 18 Sa 2411/04

DRsp Nr. 2005/18720

Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld bei Freistellung - vertraglich geregelte Akzessorietät des Urlaubsgeldes zum Urlaubsanspruch

1. In der bloßen Freistellung des Arbeitnehmers während der Zeit der Kündigungsfrist liegt keine Gewährung des Urlaubs durch den Arbeitgeber.2. Es steht den Arbeitsvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf Arbeitsleistungen und unabhängig vom Urlaubsanspruch eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren; ob das Urlaubsgeld akzessorisch zum Urlaubsanspruch oder unabhängig vom Urlaub vereinbart ist, muss jeweils anhand der Auslegung ermittelt werden.3. Ergibt sich aus der Systematik des Arbeitsvertrages, dass jede einzelne Leistungsbestimmung des Vertrags ihren eigenständigen Charakter hat und folgt der Regelung des Urlaubsgeldes in Ziffer 5 unmittelbar die Regelung des Urlaubsanspruchs in Ziffer 6, ohne dass die Ziffer 5 (im Gegensatz zu den anderen Leistungsbestimmungen) eine Fälligkeitsregelung enthält, spricht dies für eine Akzessorietät des Urlaubsgeldes vom Urlaubsanspruch; eine Fälligkeitsregelung erübrigt sich nur, wenn das Urlaubsgeld jeweils anteilig mit der Urlaubsvergütung fällig wird.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 133 § 157 ;

Tatbestand: