LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2013
19 SaGa 461/13
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 20.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 1/13

Urlaubsanspruch und einstweilige VerfügungKein Verweis auf Schadenersatz

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2013 - Aktenzeichen 19 SaGa 461/13

DRsp Nr. 2013/24371

Urlaubsanspruch und einstweilige Verfügung Kein Verweis auf Schadenersatz

Der Verfügungskläger ist berechtigt, den arbeitsvertraglich bestehenden Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung zu sichern. Er muss sich nicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verweisen lassen.

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 20. Februar 2013 - 8 Ga 1/13 - abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, dem Kläger ab Zustellung dieser Entscheidung an 64 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen an den Wochentagen Montag bis Freitag Erholungsurlaub zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Gewährung von Erholungsurlaub.

Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 20. Februar 2013 gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen. Wegen der Einzelheiten des Parteivorbringens im zweiten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift vom 7. Mai 2013 (Bl. 108 f d.A.) Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

I.