Der Kläger ist bei der Beklagten seit 12. Februar 1973 als Waagenmonteur mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von zuletzt 14,69 DM beschäftigt. Er ist während des Jahres 1980 sowie auch bis November 1981 ununterbrochen arbeitsunfähig krank gewesen und hat einen Rentenantrag gestellt.
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