1. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2010 -
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 hinaus weitere EUR 6.662,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des erstinstanzlichen und des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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