Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.04.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 511,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung.
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