LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.01.2007
6 Sa 490/05
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ; SGB X § 115 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 27.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1535 b/05

Urlaubsabgeltung nur bei Arbeitsfähigkeit - Beurteilung der Arbeitsfähigkeit anhand vertraglich geschuldeter Leistung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 490/05

DRsp Nr. 2007/9869

Urlaubsabgeltung nur bei Arbeitsfähigkeit - Beurteilung der Arbeitsfähigkeit anhand vertraglich geschuldeter Leistung

»1. Die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs setzt die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers voraus. 2. Die Arbeitsfähigkeit ist ein personenbedingtes Tatbestandsmerkmal. Sie beurteilt sich nach der vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldeten Leistung. Es reicht aus, dass der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer mögliche Leistung als vertragsgemäß hätte annehmen müssen. Nicht entscheidend ist, ob ein freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem die Leistung hätte erbracht werden können.«

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ; SGB X § 115 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um Urlaubsabgeltung für das Jahr 2004.

Die am 1957 geborene Klägerin trat Anfang des Jahres 1997 in die Dienste der Beklagten. Sie war als Mitarbeiterin in der Warenannahme im Z... der Beklagten in Kiel tätig. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 87 Stunden betrug ihr Bruttomonatsgehalt zuletzt 1.046,92 EUR. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete mit Ablauf des 28.02.2005.

Die Klägerin war ab dem 02.03.2004 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgehend arbeitsunfähig krank. Mit Datum 04.05.2004 erteilte der die Klägerin behandelnde Arzt, Herr Dr. F..., ein Attest (Anlage K 6 = Bl. 82 d.A.) mit folgendem Wortlaut: