Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 05.07.2012 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit seine Klage die Urlaubsabgeltung vom 5.817,15 € betrifft.
Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger Ansprüche auf Zahlung einer Sozialplanabfindung und Urlaubsabgeltung zustehen.
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