LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.01.1995 11 Sa 480/93
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ; EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2; MTV für die Arbeiter und Angestellten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen § 15 Nr. 3 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
EzBAT § 51 BAT Nr. 23
LAGE § 5 EntgeltfortzG Nr. 1
LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 6
NZA 1995, 1042
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 26.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 681/92
Urlaubsabgeltung: Beweislast
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.01.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 480/93
DRsp Nr. 2001/15048
Urlaubsabgeltung: Beweislast
1. Der Arbeitgeber trägt im Hinblick auf den Urlaubsabgeltungsanspruch im Sinne von § 7 Abs. 4BUrlG die Beweislast dafür, dass dem Arbeitnehmer infolge seiner Arbeitsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Übertragungszeitraum (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) in Freizeit nicht hätte gewährt werden können, wenn der Arbeitnehmer seiner entsprechend Darlegungslast gerecht geworden ist.2. Der Beweiswert einer Arbeitsfähigkeitsbescheinigung entspricht grundsätzlich demjenigen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG.
Normenkette:
BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ; EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2; MTV für die Arbeiter und Angestellten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen § 15 Nr. 3 ; TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Kassel, vom 26.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 681/92
Fundstellen
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