1) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17.01.2010
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.480,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2009 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
2)Die weitergehende Klage und die weitergehende Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
3)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte; die Kosten des
Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/6, die Beklagte zu 5/6.
4)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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