Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.03.2014 - Az.:
Der Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.400,80 Euro brutto zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten an die Klägerin 1.400,80 Euro brutto als Urlaubsabgeltung für 17 Urlaubstage zu zahlen.
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