Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 08.12.2010 teilweise abgeändert und die Klage in Höhe von 1.821,66 € brutto (nebst Zinsen) abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Die Revision wird zugelassen.
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