Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts M an der Lahn vom 15. März 2011 - 1 Ca 448/10 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.871,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. August 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Klägerin 83% und die Beklagte 17% zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.
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