LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.02.2012
19 Sa 818/11
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; MTV für die Arbeitnehmer im Innendienst der SV SparkassenVersicherung Hessen-Nassau-Thüringen § 35;
Vorinstanzen:
ArbG Limburg, vom 15.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 448/10

Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Teleologische Reduktion des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG; Surrogatstheorie

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - Aktenzeichen 19 Sa 818/11

DRsp Nr. 2012/13843

Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Teleologische Reduktion des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG; Surrogatstheorie

Die teleologische Reduktion der Verfallfrist des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG im Fall der lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit ist auf das durch das Unionsrecht gebotene Maß zu beschränken. Da der Europäische Gerichtshof einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten als ausreichend angesehen hat, ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass Urlaubsansprüche bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs verfallen (ebenso: LAG Baden-Württemberg vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11) An der Aufgabe der Surrogatstheorie für den gesetzlichen Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist festzuhalten.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts M an der Lahn vom 15. März 2011 - 1 Ca 448/10 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.871,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. August 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Klägerin 83% und die Beklagte 17% zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.