Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 12.04.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.992,94 brutto
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 zu zahlen.
Der Kläger trägt 46% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte
54% (beide Instanzen).
Die Revision wird für beide Parteien nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Urlaubsabgeltung.
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