LAG Hamm - Urteil vom 11.10.2012
16 Sa 637/12
Normen:
BGB § 271; EMTV § 19;
Fundstellen:
AuR 2013, 99
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 29.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2307/11

Urlaubsabgeltung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Beginn für die tarifliche Ausschlussfrist

LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 637/12

DRsp Nr. 2012/22293

Urlaubsabgeltung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Beginn für die tarifliche Ausschlussfrist

Beginnt eine tarifliche Ausschlussfrist mit der Fälligkeit eines Anspruchs, so ist für ihren Lauf im Falle eines Urlaubsabgeltungsanspruchs auch dann auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, wenn die zur Beendigung führende Kündigung mit der Kündigungsschutzklage angegriffen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Kündigungsschutzverfahren nach Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen wird, in dem die Beendigung zum vorgesehenen Kündigungstermin abschließend festgeschrieben wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.03.2012 - 4 Ca 2307/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 271; EMTV § 19;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch um Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers.