LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2015
8 Sa 373/14
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 9; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 10
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 27.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3802/13

Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis aufgrund Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für einen zurückliegenden Zeitraum

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 373/14

DRsp Nr. 2015/15504

Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis aufgrund Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für einen zurückliegenden Zeitraum

1. Nach § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits Richtlinien ist eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig. Im Fall einer weitergehenden nachträglichen Krankschreibung ist daher in der Regel von der Erschütterung des Beweiswertes eines solchen Attestes auszugehen.2. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für einen zurückliegenden Zeitraum durch den behandelnden Arzt widerspricht allerdings nicht den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, wenn sich der Arbeitnehmer durchgehend bei dem das spätere Attest ausstellenden Arzt in Behandlung befand und dieser regelmäßig zur Vorlage bei der Krankenkasse Krankengeldauszahlscheine ausgestellt hat.

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.03.2014 Az.: 7 Ca 3802/13 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 9; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand